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Heilmittelwerberecht

 Besonderer Hinweis zum § 3 des deutschen Heilmittelwerbegesetz

 

„Alles, was Recht ist“

 

Aus rechtlichen Gründen muss ich besonders darauf hinweisen, dass bei keiner der aufgeführten Therapien der Eindruck erweckt wird, dass hier ein Heilungsversprechen meinerseits zugrunde liegt bzw. Linderung oder Verbesserung einer Erkrankung garantiert oder versprochen wird. 

Gemäß §3 des deutschen Heilmittelwerberecht weise ich außerdem darauf hin, dass es sich bei den auf dieser Seite vorgestellten Therapie- und Behandlungsmethoden teilweise um Verfahren der naturheilkundlichen Erfahrungsmedizin handelt. Diese Verfahren sind nach derzeitiger Ansicht der Schulmedizin wissenschaftlich noch nicht anerkannt. 

Alle getroffenen Aussagen über Eigenschaften und Wirkungen sowie Indikationen der vorgestellten Therapieverfahren beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen in der jeweiligen Therapierichtung selbst.

Ich ersetze keinen Tierarzt. Eine fundierte Diagnose sollte von einem Tierarzt gestellt werden. Auf dieser Grundlage lässt sich die Behandlung gezielt ausrichten und individuell anpassen. Sehr gerne stehe ich dafür auch in direktem Austausch mit Ihrem Tierarzt.

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